Auch in der Kanzlei machen sich die Osterferien bemerkbar und einige der Partner und Mitarbeiter befinden sich um Urlaub. Wir bitten Sie daher, Anfragen vorrangig per Email an info@anwalt-offenbach.de zu stellen.

Für die Zeit vom 02.04.2024 bis zum 10.04.2024 ist Rechtsanwalt Schatz urlaubsbedingt kanzleiabwesend.

Für die Zeit vom 02.04.2024 bis zum 22.04.2024 ist Rechtsanwalt Koch urlaubsbedingt kanzleiabwesend.

Für die Zeit vom 02.04.2024 bis zum 12.02.2024 ist Mitarbeiterin Frau Koch im Urlaub.

Unser Büro steht Ihnen selbstverständlich dennoch zur Verfügung. Die Vertretung von Frau Koch wird dabei von Frau Ihl und Frau Neumann übernommen.

Die Vertretung der Kollegen Schatz und Koch wird zunächst von Rechtsanwältin Mieth übernommen. Nach seiner Urlaubsrückkehr wird Herr Schatz dann den Kollegen Koch vertreten.

Wir wünschen allen ein frohes Osterfest und eine erholsame Ferienzeit!