Die Anwaltskanzlei Dr. Herbert und Koch GbR besteht aus den Rechtsanwälten Peter Koch und Andreas Schatz und wird verstärkt durch die freien MitarbeiterInnen, die Rechtsanwältinnen Monika Mieth und Erika Müller sowie Herrn Dr. Alexander Herbert.

Unterstützung finden die Berufsträger durch die Mitarbeiterinnen im Vorzimmer, Elsa Ihl, Sophie Koch, Tanja Brunner und Dr. Susanne Neumann.