Claus Leitzke: Die Anhörung beteiligter Kreise nach §§ 51 BImschG, 60 KrW/AbfG, 17 Abs. 7 ChemG, 6 WRMG, 20 BBodSchG. Funktionen, Merkmale, Verbesserungsmöglichkeiten, Rhombos-Verlag (Schriften des Vereins für Umweltrecht Bremen sowie Diss. Univ. Lüneburg), Berlin 1999, 69,00 DM.
Der Autor beschreitet einen Weg der bei juristischen Dissertationen
nicht gerade üblich ist: Er beschäftigt sich nicht nur mit der
juristisch-dogmatischen Einordnung und Auslegung von Rechtsnormen,
sondern fragt nach ihrer Wirkungsweise.
Im ersten Teil seiner Arbeit wirft er u.a. die Frage auf, welche
Funktionen eine Anhörung für den Staat, die angehörten Kreise
und Personen sowie die Öffentlichkeit haben kann. In einem eigenen
Unterabschnitt wird speziell die Bedeutung der Anhörung für die
Verwirklichung von Umweltschutzzielen untersucht mit dem Ergebnis,
dass die Anhörung zwar die Effektivität untergesetzlicher Normen
steigern kann, zum Abbau der Vollzugsdefizite allerdings nur wenig
beizutragen vermag. Auch die insgesamt als positiv bewerteten
Effekte der Anhörung -so arbeitet er weiter heraus -können nur
dann ihre Wirkung voll entfalten, wenn das Verfahren der Anhörung
Mindeststandards wie vor allem Frühzeitigkeit, Publizität, Auswahl
kontrastierender Auskunftspersonen einhält.
Im zweiten - rechtswissenschaftlichen - Teil geht der Autor auf
die im Titel der Arbeit genannten Vorschriften ein. Über ihre
Auslegung hinaus wird die konkrete Funktion der jeweils angeordneten
Anhörung untersucht. Interessant sind auch die Ausführungen zu
den Rechtsschutzmöglichkeiten gegenüber Verstößen gegen die Anhörungsvorschrift.
Aus dieser konkreten Analyse von umweltrechtlichen Rechtsvorschriften,
welche eine Anhörung anordnen, wird zum Schluss der Versuch unternommen,
die Strukturen eines abstrakten optimierten Anhörungsverfahrens
zu entwickeln, was ausdrücklich ein Beitrag zu den Arbeiten am
zukünftigen Umweltgesetzbuch verstanden wird.
Das Buch ist all denen zu empfehlen, die an der Normsetzung mitwirken -
nicht nur im Umweltrecht. Aber auch die Normanwender finden hier
nützliche Hinweise für die Auslegung der untersuchten Normen und
den Rechtsschutz bei Verletzung der Anhörungsvorschriften.