Der neue Versicherungsombudsmann

Ab Montag, dem 1. Oktober, werden insgesamt 15 Juristen und Versicherungskaufleute unter Leitung des ehemaligen BGH-Richters Prof. Wolfgang Römer als unabhängige Beschwerdeinstanz zwischen Versicherern und Versicherten schlichten.

Aufgabe des Ombudsmanns ist es, zwischen den Versicherten und ihren Kunden zu vermitteln, Dritte (z.B. Geschädigte) sind keine Kunden und können ihn daher nicht anrufen. Nur private Verbraucher können den Ombudsmann angehen, Selbständige oder Gewerbetreibende nicht. Schließlich ist der Ombudsmann nicht zuständig im Bereich der Privaten Krankenversicherungen, diese installieren eine eigene Schlichtungsstelle.

Der Versicherungsombudsmann kann bei Fällen bis zu einer Höhe von 5.000 Euro für das Unternehmen verbindlich entscheiden. Der Kunde kann - anders als das Unternehmen - vor Gericht gehen, wenn er mit der Entscheidung des Ombudsmanns nicht einverstanden ist.

Bis zu einem Streitwert von 50.000 Euro darf der Ombudsmann jede Beschwerde behandeln und eine Empfehlung abgeben - wobei die Versicherung dieser Empfehlung wohl in den meisten Fällen folgen wird.
Entschieden wird im schriftlichen Verfahren. Der Ombudsmann kann lediglich Urkundsbeweis erheben, Zeugen kann er nicht hören.

Finanziert wird der Ombudsmann von einem Verein, dem rund 100 Versicherungsunternehmen beigetreten sind - dies entspricht einem Marktanteil von annähernd 90%. Gleichwohl gilt Wolfgang Römer als verbraucherfreundlich und unabhängig.